Links/Rechtsflanke

Ein Zahnrad besteht aus „n“ Zähnen. Jeder Zahn hat zwei Flanken. Diese beiden Flanken unterscheidet man in Linksflanke und Rechtsflanke. Links und rechts sind nicht so definiert, dass sie in jedem Fall eindeutig ist. Es kommt dabei ganz auf den Standpunkt an – oder beim Zahnrad: auf die Blickrichtung.

Bei der Festlegung von Links- und Rechtsflanke kommt es sogar auf zwei Blickrichtungen an:

  1. Von welcher Seite schaue ich auf das Zahnrad? Schaue ich auf die Oberkante oder die Unterkante. Je nach dem, was ich wähle, werden Links- und Rechtsflanke an einem Zahn vertauscht. Dies hat man mit der Festlegung der Bezugsseite gelöst.
  2. Schaue ich mir den Zahn vom Fuß zum Kopf oder vom Kopf zum Fuß an? Auch diese Blickrichtung beeinflusst, welche Flanke die Links- und welche die Rechtsflanke ist.

In der Norm gibt es eine allgemeingültige Formulierung, die diese Punkte berücksichtigt und für Außen- wie auch für Innenverzahnungen gilt. Nach DIN 3960 bzw. DIN ISO 21771 definieren sich Links- und Rechtsflanke folgendermaßen:

Die Linksflanke eines Zahnes ist auf der linken Seite, wenn man auf die Bezugsseite der Verzahnung schaut und dabei vom Fuß zum Kopf eines Zahnes schaut. Die Rechtsflanke eines Zahnes ist auf der rechten Seite, wenn man auf die Bezugsseite der Verzahnung schaut und dabei vom Fuß zum Kopf eines Zahnes schaut.

Linksflanke (1) und Rechtsflanke (2) an einer Aussenverzahnung
Linksflanke (1) und Rechtsflanke (2) an einer Aussenverzahnung
Linksflanke (1) und Rechtsflanke (2) an einer Innenverzahnung
Linksflanke (1) und Rechtsflanke (2) an einer Innenverzahnung